Informationspflichten auf Webseiten
Am 21.12.2001 trat das Elektronische Geschäftsverkehrsgesetz (EGG) in Kraft.
Das EGG ändert und erweitert das Teledienstegesetz (TDG) in einigen Punkten.
Alle Betreiber von Webseiten haben nach § 6 dieses Gesetzes jetzt erweiterte
Informationspflichten. Diese Angaben sind jetzt kommerziellen Webseiten Pflicht
*):
- Name und Anschrift des Anbieters
(bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte)
- vollständige Telefonnummer und E-mail-Adresse
- Handelsregistereintrag (bzw. Vereins-, Partnerschafts- oder
Genossenschaftsregister) und die Registrierungsnummer (sofern eingetragen)
- Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen außerdem ihre
zuständige Kammer nennen sowie die Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen
Regelungen
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)
Diese Angaben müssen auf der Webseite ohne langes Suchen jederzeit auffindbar
sein.
Unternehmen sollten ihre Webseiten dringend den neuen Regelungen anpassen. Im
Gesetzestext wird bei Verstoß gegen die Informationspflichten ein Bußgeld bis
zur Höhe von 50.000 € angedroht.
|