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Mit Basel II wird die geplante Änderung der internationalen Vereinbarungen zur Eigenkapitalausstattung von Banken bezeichnet. Die jetzigen Eigenmittelvereinbarungen für Banken (Basel I) gelten seit 1988. Basel II ist ein großes internationales Projekt, das Ende 2006 in die Realisierung übergeht. Unter diesem Stichwort wird die „Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung für Banken“ verstanden, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für internationalen Zahlungsausgleich erarbeitet wird. Grundaussage dieses Papiers ist, dass Banken für jeden Kredit an Unternehmen und Staaten eine genormte Risikobeurteilung vornehmen müssen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis dieser Risikoprüfung (vergleichbar mit dem Rating) hat die Bank einen risikospezifischen Prozentsatz der Kreditsumme als Eigenkapital vorzuhalten.
In der Vergangenheit haben die Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden vor allem anhand der letzten drei bis fünf Bilanzen bewertet, die ihnen von den Firmenchefs vorgelegt wurden. Das neue Baseler Abkommen sieht allerdings nun vor, dass neben diesen Daten aus der Vergangenheit auch zukunftsbezogene Fakten stärker berücksichtigt werden. Dazu zählen neben konjunkturellen Aussichten und Markttrends vor allem so genannte weiche Faktoren wie Management- und Mitarbeiterqualität. Die Folge für alle Unternehmen: Sie müssen ihren Finanzpartner nicht nur über Umsatz, Soll-Ist-Vergleiche und Cash-Flow informieren. Künftig wollen die Banker auch wissen, wie die Kompetenzen und Aufgaben innerhalb der Gesellschaft geregelt sind, welche Strategiepläne und Leitsätze der Betrieb verfolgt und in welchem Umfang zum Beispiel Personalschulungen geplant sind. Auch über die Krisenpläne, die in schweren Zeiten verfolgt werden sollen, möchte der Geldgeber Details wissen.
Allerdings: Noch stehen nicht alle Einzelheiten fest, die im Zusammenhang mit Basel II in Kraft treten. Und nach den jüngsten Verhandlungsrunden ist für deutsche Mittelständler sogar wieder ein Hoffnungsschimmer in Sicht, dass sich das dringend benötigte Fremdkapital nicht unnötig verteuern wird. So haben sich die Kreditinstitute auf eine so genannte Retail-Klausel geeinigt. Die Vereinbarung hält fest, dass die Banken künftig für Kredite an private und kleine Firmen nur sechs Prozent Eigenkapital aufbringen müssen. Das sind zwei Prozentpunkte weniger als bisher. Als „kleine Unternehmen“ bezeichnen die Geldgeber alle Betriebe mit einem Umsatz von maximal zwei Millionen Euro – also immerhin 90 Prozent der deutschen Firmen.
Fazit: Basel II und die Finanzmarktsituation in Deutschland (geringe bzw. rückläufige Margen im Kreditgeschäft; steigende Wettbewerbsintensität auf den internationalen Finanzmärkten; schlechte Ertragssituation deutscher Kreditinstitute im internationalen Vergleich) führt zwangsläufig zu deutlichen Veränderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen bei der Kapitalbeschaffung. |