Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte

Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte

Neue Änderungen im Meldeverfahren und Sage HR Suite Anpassungen

Vadim Ruch

2021-09-08 07:57
ALLE HR

Änderungen im Meldeverfahren von geringfügig Beschäftigten: 7. SGB IV-Änderungsgesetz

Das Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2021 erweitert, wodurch weitere Steuerangaben des Arbeitnehmers angegeben werden müssen. Somit sind alle Arbeitgeber künftig verpflichtet in allen Entgeltmeldungen an die Minijob-Zentrale die Steuer-ID des Arbeitnehmers, die Steuernummer des Arbeitgebers und die Art der Besteuerung (pauschal, individuell versteuert) anzugeben. Da bei Neuanmeldungen noch keine steuerlichen Angaben vorliegen, sind diese von der Regelung vorerst ausgenommen. Die Regelung ist zwar bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten, muss allerdings erst zum 01.01.2022 umgesetzt werden.

Bei Beschäftigungsverhältnissen die über den 31.12.2021 gehen, müssen in der Jahresmeldung 2021 alle Meldedaten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitsgebers vorliegen. Bis Jahresende müssen also Steuernummern und Steuer-IDs der Minijobber vorliegen. Zusätzlich müssen in den Jahresmeldungen auch individuelle Kennzeichen vergeben werden, sofern Pauschsteuer gezahlt wurde. Dies soll zu einem transparenterem Verfahren beitragen.

Sofern sich der Arbeitgeber für die Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte entscheidet, müssen die Beiträge an die Minijob-Zentrale gezahlt werden, wodurch diese auch als Steuerbehörde zu sehen ist. Am 01.07.2021 startete die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen. Das bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber krank melden kann und die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung ab diesem Zeitpunkt direkt zur Krankenkasse übermittelt wird. Über das Lohnabrechnungsprogramm/HR DataService kann dann der Arbeitgeber die Krankmeldung bei der Krankenkasse abrufen.

Für unsere Sage HR Kunden ändert sich folgendes:

Da also für die Sozialversicherung-Jahresmeldung 2021 die Steuer-ID des Arbeitnehmers benötigt wird, muss diese im Arbeitnehmer-Stamm hinterlegt werden.

Außerdem ist ein neues Feld “Gesetzliche Krankenkasse (Minijob)” vorzufinden. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Änderungen vor und passen Sie Ihren Personalfragebogen entsprechend den neuen Erfordernissen an. Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie in der Updatebeschreibung zur Sage HR Suite.